Richtlinien für die Verleihung der Ehrenmedaille des Kreisfeuerwehrverbandes Alb- Donau e.V.
Der Kreisfeuerwehrverband Alb-Donau e.V. hat am 1.Juni 1983 die Stiftung einer Ehrenmedaille beschlossen. Die Ehrenmedaille kann in den Stufen Bronze, Silber oder Gold für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen an Angehörige der Feuerwehr oder in Ausnahmefällen auch an andere Personen verliehen werden welche sich um das Feuerwesen verdient gemacht haben.
02.
Die Medaille trägt auf der Vorderseite das Wappen des Alb-Donau- Kreises mit einem Feuerwehremblem. Auf der Rückseite trägt sie die Aufschrift “ Für besondere Verdienste „. Die Medaille wird in einem eigens dafür gestalteten Etui ausgeliefert.
03.
Anträge auf Verleihung der Medaille können die Leiter der Feuerwehren, der Bürgermeister und die Raumschafts- vertreter der Feuerwehren im Alb – Donau – Kreis und im Stadtkreis Ulm stellen. Für die Werksfeuerwehren sind deren jeweiligen Leiter antragsberechtigt. Antragsformulare können beim jeweiligen Raumschaftsvertreter oder beim Vorsitzenden angefordert werden.
04.
Der Antrag ist spätestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Verleihung schriftlich unter Angabe der persönlichen Daten des zu Ehrenden sowie mit einer kurzen Begründung für den Antrag an den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehr- verbandes zu richten.Die Verleihung nimmt der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragter Vertreter vor.
05.
Über die Anträge zur Verleihung der Ehremedaille entscheidet der Vorstand In alleiniger Zuständigkeit. Er kann auch ohne Antrag tätig werden. Vor der Entscheidung ist der zuständige Raumschaftsvertreter zu hören. Der Verbandsausschuss ist bei der nächsten Sitzung über die Entscheidung zu informieren.
06.
Eine langjährige Dienstzeit allein reicht nicht für die Verleihung der Medaille aus, es müssen zusätzlich außergewöhnliche Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens vorliegen.
07.
Für die Verleihung der Medaille in „Bronze“ soll die aktive Dienstzeit mindestens 15 Jahre betragen, außerdem müssen besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen nachgewiesen werden.
Der Antragsteller hat die vom Verband festgelegte Gebühr für die Auszeichnung an den Verband zu entrichten.
08.
Für die Verleihung der Medaille in „Silber“ ist eine aktive Dienstzeit von mindestens 25 Jahre erforderlich. Außerdem muss der zu Ehrende über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren höhere Führungsaufgaben innerhalb der Wehr und besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen vorweisen. Für musiktreibende Züge gelten die Bestimmungen analog.
Um eine Entwertung der Medaille durch allzu großzügige Verleihung zuverhindern, kann jährlich pro angefangene 1000 aktive Feuerwehrangehörige des Kreisfeuerwehrverbandes Alb-Donau nur eine Medaille in „Silber“ verliehen werden.
09.
Für die Verleihung der Ehrenmedaille in „Gold“ muss mindestens das 50.Lebensjahr vollendet sein. Außerdem müssen überdurchschnittliche Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens nachgewiesen werden. Neben den Bedingungen für die Medaille in Silber werden langjährige Führungsaufgaben, mindestens, 20 Jahre sowie die Mitarbeit in überörtlichen Gremien vorausgesetzt.
Um eine Entwertung der Medaille durch allzu großzügige Verleihung zu verhindern, kann jährlich pro angefangene 4000 aktive Feuerwehrangehörige des Kreisfeuerwehrverbandes Alb-Donau nur eine Medaille in „Gold“ verliehen werden.
10.
Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen die Ehrenmedaille in „Gold“ oder „Silber“ über die in den Ziffern 08 und 09 festgesetzte jährliche Höchstzahl hinaus verleihen.
Für die Verleihung einer höheren Stufe ist es nicht erforderlich, dass an den zu Ehrenden zuvor eine niedrige Stufe verliehen wurde.
11.
Vorstehende Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2003 in Kraft, gleichzeitig verlieren die bisherigen Richtlinien vom 07.Dezember 1983 ihre Gültigkeit.
Die Richtlinien wurden am 13.11.2003 vom Ausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes Alb-Donau e.V. beschlossen.
1.Vorsitzender
gez. Siegfried Frank