Stärkung des Bevölkerungsschutzes

FEUERWEHR VERBAND BW

Stärkung des Bevölkerungsschutzes mit 200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur

– Richtige Entscheidung der Politik

– Feuerwehren haben große Erwartungen

Die Haushaltskommission der baden-württembergischen Regierungskoalition hat sich Mitte November 2025 auf die Eckpunkte für den Nachtragshaushalt 2025 / 2026 sowie auf die Verwendung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität verständigt. Aus dem Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro entfallen auf Baden-Württemberg 13,15 Milliarden Euro. Nach dem Beschluss der Haushaltskommission sollen in Baden-Württemberg aus dem Sondervermögen 200 Millionen Euro in die Infrastruktur der inneren Sicherheit investiert werden – insbesondere in den Katastrophenschutz sowie in die Drohnenabwehr.

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und betont: Im Katastrophenschutz sind Investitionen jetzt dringend not- wendig. Besonders die Feuerwehren haben große Erwartungen.

Thesen zum Katastrophenschutz bereits seit 2022

Mit Erfahrungen aus der Bewältigung der Corona-Lage und dem Einsatz nach der Überflutung im Ahrtal hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg bereits 2022 zehn Thesen für ein neues Katastrophenschutzgesetz aufgestellt. Die Thesen markieren Eckpunkte und Erwartungen zur Stärkung des Katastrophenschutzes – zum Schutz der Bevölkerung im Land.

Angesichts zunehmender Krisenlagen und neuer Bedrohungen – von Naturereignissen bis hin zu Cyberangriffen und kriegerischen Handlungen – steht der Katastrophenschutz vor enormen Herausforderungen. Daraus ergeben sich bereits Erwartungen für Investition in Technik und Material. Mit der nun angekündigten Finanzierung kann dies erfolgen.

Feuerwehren leisten Katastrophenhilfe

Unsere Feuerwehren in Baden-Württemberg sind die tragende Säule der Gefahrenabwehr – verlässlich, kompetent und jederzeit einsatzbereit. Ob bei Bränden, Verkehrsunfällen oder Katastrophenlagen: Die Feuerwehren sind – innerhalb von nur wenigen Minuten – meist die ersten Einsatzkräfte vor Ort und verfügen über die notwendige Stärke und Ausdauer, um lang andauernde Lagen – auch über Tage hinweg – bewältigen zu können. Die Feuerwehren leisten, über ihren kommunalen Auftrag nach dem Feuerwehrgesetz hinaus, im Katastrophenschutz verlässlich eine Vielzahl von Aufgaben. Und die Feuerwehren stellen zudem die größte Anzahl von Einsatzkräften für den Katastrophenschutz in Baden-Württemberg.

Auf örtlicher Ebene:

Auf kommunaler Ebene sind die Feuerwehrhäuser Anlaufpunkte bei Stromausfällen. Die Feuerwehren sind bei allen Einsatzlagen schnell und oft als erstes präsent. Die Einsatzkräfte unterstützen auch über ihre Kernzuständigkeit hinaus – beispielsweise bei der Patientenversorgung bei einem Massenanfall von Verletzten.

Überörtliche Hilfe:

Im Katastrophenfall sind die Feuerwehren überörtlich, auch über die Landesgrenzen hinaus, einsatzbereit mit Einheiten zur Brandbekämpfung und technischen Hilfe bei Unfällen, Erdbeben, Überflutungen und zum Schutz gegen CBRN-Gefahren (Gefahrstoffe). Eine weitere Schlüsselkompetenz haben die Feuerwehren bei der Einsatzleitung – im eigenen Zuständigkeitsgebiet ebenso wie bei überörtlichen Einsätzen.

Finanzierung der Einsatzmittel

Für die Aufgaben im Katastrophenschutz haben die Gemeinden in den letzten Jahrzehnten den größten Teil der Einsatzfahrzeuge und Ausstattung finanziert. Allerdings: Katastrophenschutz ist eine Landesaufgabe, die von der Feuerwehr kompetent und zuverlässig übernommen wird. Ohne die Feuerwehren kann es keinen funktionierenden Schutz der Bevölkerung geben. Und genau deshalb ist es völlig klar, dass insbesondere die Gemeinden in der derzeit angespannten Haushaltslage für ihre Feuerwehren auch von der Finanzierung für den Katastrophenschutz profitieren müssen. Es kann nicht sein, dass die Gemeinden als Träger der Feuerwehr auch sämtliche Ausgaben rund um den Katastrophenschutz abdecken müssen!

Die Feuerwehren sind die erste und verlässlichste Säule des Bevölkerungsschutzes. Sie dürfen bei der Mittelverteilung nicht länger übersehen werden. Die Entscheidung, aus dem Sondervermögen Infrastruktur jetzt in den Katastrophenschutz zu investieren, kommt zum richtigen Moment und ist dringend erforderlich.

Ausstattung der Feuerwehren

Konkret können beispielhaft die folgenden notwendigen Investitionen in die Ausrüstung der Feuerwehren für Aufgaben des Katastrophenschutzes genannt werden:

▪ Material zum Hochwasserschutz,

▪ Hochgeländegängige Logistikfahrzeuge und Erkundungsfahrzeuge zum Einsatz in unzugänglichen Gebieten,

▪ Ausstattung zur Durchhaltefähigkeit bei mehrtägigen Einsätzen: Ersatzkleidung, Verpflegungsvorräte, Hygienesysteme und mobile Schlafplätze,

▪ Gerätschaften zur Notstromversorgung,

▪ Einsatzleitfahrzeuge und moderne Kommunikationsmittel wie Satellitenfunk und satellitengestützter Internetzugang,

▪ Erweiterung und Modernisierung von Feuerwehrhäusern.

Die Feuerwehren sind verlässlich einsatzbereit, sie sind die tragende Säule der Gefahrenabwehr. Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg als DIE Interessenvertretung der 200.000 Feuerwehrangehörigen in unserem Heimatland steht gerne dazu bereit, gemeinsam mit der Landesregierung jetzt den Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg weiterzuentwickeln und schrittweise – aber konsequent – an die Bedürfnisse der neuen Realität anzupassen.


 

Was kann die KI für die Feuerwehren leisten

Meldung des Systems: Hallo Mensch, ich bin ein KI-Chatbot, Modell GPT-4o mini.

Frage an die KI: Was leisten Kreisfeuerwehrverbände für die Feuerwehren und die Allgemeinheit?

Antwort der KI-Chatbot:

Kreisfeuerwehrverbände spielen eine wichtige Rolle sowohl für die Feuerwehren als auch für die Allgemeinheit. Sie bieten Unterstützung und Koordination für die verschiedenen Feuerwehren innerhalb eines Kreises. Dazu gehören unter anderem:

1. Ausbildung und Weiterbildung: Sie organisieren Schulungen und Fortbildungen für Feuerwehrmitglieder, um sicherzustellen, dass alle Einsatzkräfte gut ausgebildet und auf dem neuesten Stand der Technik sind.

2. Austausch und Vernetzung: Die Verbände fördern den Austausch zwischen den verschiedenen Feuerwehren, was den Erfahrungshorizont erweitert und die Zusammenarbeit verbessert.

3. Interessenvertretung: Sie vertreten die Interessen der Feuerwehren gegenüber politischen Entscheidungsträgern und anderen Institutionen, um die Rahmenbedingungen für die Feuerwehrarbeit zu verbessern.

4. Öffentlichkeitsarbeit: Kreisfeuerwehrverbände engagieren sich in der Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein für die Arbeit der Feuerwehren zu stärken und die Bevölkerung über Brandschutz und Sicherheit zu informieren.

5. Katastrophenschutz: Sie spielen eine zentrale Rolle im Katastrophenschutz und koordinieren die Einsätze bei größeren Notfällen oder Katastrophen.

Insgesamt tragen Kreisfeuerwehrverbände dazu bei, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu sichern und die Sicherheit der Allgemeinheit zu erhöhen.

Fazit: Ganz dumm ist die KI nicht, allgemein künstlich schon etwas und zum Löschen ist sie nicht geeignet.

Der Webmaster


 

Verabschiedung von LFV-Präsident Dr. Frank Knödler

Dr.Frank Knödler, Präsident des LFV Baden-WürttembergAm Samstag, 22. Februar 2025 wurde Dr. Frank Knödler, der ehemalige Präsident des Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg, feierlich im „Neuen Schloß“ in Stuttgart verabschiedet.

In ihrem Grußwort dankte Landtagspräsidentin Muhterem Aras ihm für seinen unermüdlichen Einsatz, unser Land sicherer zu machen, und erklärte: „Als Feuerwehrmann mit Leib und Seele, als Mann aus der Praxis, der weiß wo der Schuh drückt, haben Sie sich über ein Vierteljahrhundert für die Anliegen aller Feuerwehrfrauen und -männer eingesetzt. Sie hinterlassen große Fußstapfen, die es zu füllen gilt.“
Die Veranstaltung umfasste eine herzliche Begrüßung sowie eine Laudatio durch Michael Wegel, den neuen Präsidenten des Landesfeuerwehrverbands. Zudem würdigten in ihren Ansprachen der Innenminister und stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl, Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetag Baden-Württemberg, und Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutscher Feuerwehrverband, die Verdienste von Dr. Knödler.
Dr. Frank Knödler leitete 27 Jahre lang die Branddirektion Stuttgart und prägte die größte Berufsfeuerwehr Baden-Württembergs durch Innovationen wie die Leitstelle für Sicherheit und Mobilität sowie die enge Verzahnung von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr. Als langjähriger Präsident des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg setzte er sich maßgeblich für die Weiterentwicklung des Feuerwehrwesens, die Stärkung der Gemeindefeuerwehren und die Modernisierung der Leitstellen ein, wofür er mit zahlreichen hohen Auszeichnungen wie dem Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg sowie dem Bundesverdienstkreuz geehrt wurde.
 
Ein würdiger Abschied für eine herausragende Persönlichkeit im Feuerwehrwesen!

Ein Film zeigt die Zusammenfassung der Veranstaltung, mit kurzen Statements und O-Tönen aus Politik, Wirtschaft und natürlich dem Feuerwehrwesen in Baden-Württemberg.

Link zum Film: Verabschiedung_Herr_Dr_Frank_Knödler


 

KFV-Altersobmann_neue Mannschaft

Neues Team der Altersobmänner des Kreisfeuerwehrverbandes
 
Liebe Mitglieder der Altersabteilungen, Kommandanten, Abteilungskommandanten, KFV-Vorstand und KFV-Ausschuss,
am 13.11.2024 fand die Wahl des Obmannes der Altersabteilungen sowie der beiden Stellvertreter im Kreisfeuerwehrverband Alb-Donau e.V. in Staig statt.
 
Dankbarer Weise haben sich die Mitglieder: Franz Häußler, Ulm-Söflingen, Ulrich Raiber, Schelklingen-Hütten und Johannes Aubele, Schnürpflingen zur Wahl gestellt.
 
Die Wahlen waren einstimmig, mit einer ungültigen Stimme bzw. einer Enthaltung kam folgendes Ergebnis zustande.
 
Obmann der Altersabteilungen: Franz Häußler,  Stellvertreter: Ulrich Raiber und Johannes Aubele
 
Herzlichen Glückwunsch und ein glückliches Händchen dem neuen Führungstrio.
 
Ich darf mich an dieser Stelle bei den bisherigen Obmänner Gunther Pantel, Franz Häußler und Johann Amann herzlich bedanken. Es war in den vergangen Jahren  nicht einfach in der Corona Zeit, unsere Senioren bei der Stange zu halten.
KFV_Altersobmänner
                        Johannes Aubele,                                                                Ulrich Raiber,                                                                                      Franz Häußler
Mit kameradschaftlichen Grüßen

Armin Eberhardt

Vorsitzender, Kreisfeuerwehrverband Alb – Donau e.V. Ringstraße 38, 89179 Beimerstetten, Tel.: 07348 5661, mail: , www.kfv-alb-donau-ulm.de


 

Maßnahmen gegen existenzbedrohende Batteriebrände

Kreislaufwirtschaftsbranche und Feuerwehrverbände fordern Maßnahmen gegen existenzbedrohende Batteriebrände

Veröffentlichung und Übergabe eines gemeinsamen Positionspapiers an die parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann

Bundesweit brennt es täglich: Die Zahl der Brände in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft steigt bedrohlich. Die alarmierende Situation ist das direkte Resultat der Zunahme von batteriebetriebenen Elektrogeräten. Diese Entwicklung geht zu Lasten von Entsorgern, Recyclern und Feuerwehren, während sich für die Hersteller bislang keine neuen Pflichten ergeben.

Die vier Verbände der Kreislaufwirtschaftsbranche Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV), Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) und Verband Deutscher Metallhändler und Recycler (VDM) sowie die drei Feuerwehrverbände Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V., Deutscher Feuerwehrverband e.V. und Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. haben daher ein gemeinsames Positionspapier verfasst und am Dienstag, 15. Okto- ber an die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) öffentlichkeitswirksam in Berlin übergeben.

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Bundesweiter Warntag 2024

PRESSEMITTEILUNG des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg e.V.

70794 Filderstadt, Karl-Benz-Straße 19

Tel. 0711 12851611, Telefax 0711 12851615

E-Mail

www.feuerwehrverband-bw.de

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Bundesweiter Warntag 2024 – Sirenen und Warnsysteme im Einsatz

Am 12. September 2024 findet der bundesweite Warntag statt. Dieser Tag steht ganz im Zeichen der Überprüfung und Verbesserung der Warnsysteme, die im Falle von Katastrophen oder Großschadensereignissen die Bevölkerung rechtzeitig informieren und schützen sollen.

In ganz Baden-Württemberg werden am 12. September 2024 um 11:00 Uhr über die verschiedene Warnmittel, darunter Sirenen, Warn-Apps wie NINA, KATWARN und BIWAPP, der Warnkanal Cell Broadcast oder auch über Rundfunk und digitale Informationstafeln, der Ernstfall erprobt. Dieser Probealarm soll sicherstellen, dass im Falle einer tatsächlichen Gefahr wie Naturkatastropen, Großbränden oder anderen Gefährdungen, die Bevölkerung schnell und zuverlässig gewarnt wird. Frühzeitige Warnungen und eine schnelle Information der Bevölkerung ist das A und O, wenn Gefahr droht. Dann zählt jede Sekunde. Zur Vorbereitung gehört auch, die Bevölkerung mit dem Warnsystem vertraut zu machen. Im Ernstfall brauchen die Menschen schnell Informationen.

Menschen mit dem Thema Warnung vertraut machen

Der bundesweite Warntag dient dazu, die Menschen in Deutschland zu informieren und sie vertraut zu machen mit dem Thema „Warnung der Bevölkerung“.

Dabei stehen die Aspekte

  • Wovor wird gewarnt?
  • Wie wird gewarnt?
  • Wer warnt?
  • Was können Sie tun?

im Mittelpunkt. Je vertrauter die Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema sind, umso eigenständiger und effektiver können sie in einer Krisensituation handeln und sich schützen.

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg betont:

„Der Warntag ist eine wichtige Übung, um die Alamierungswege im Katastrophenfall zu testen und zu optimieren. Es ist entscheidend die Bevölkerung auf den Ernstfall vozubreiten.“, erklärt Dr. Frank Knödler, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg. „Gerade in einer Zeit, in der Extremwetterereignissen und andere Großschadenslagen häufiger auftreten, ist es umso wichtiger, dass die Warnsysteme zuverlässig funktionieren.“


 

Gemeinsam Leben retten

Gemeinsam Leben retten

Schnelle Wiederbelebung kann Leben retten. Doch in Deutschland helfen zu wenige Menschen. Die gesetzliche Unfallversicherung möchte zu mehr Sensibilisierung beitragen. Deswegen unterstützt sie den Aktionsplan Wiederbelebung des Deutschen Rats für Wiederbelebung und des Bundesverbands Medizintechnologie.

Schnelle Wiederbelebungsmaßnahmen entscheiden über Leben und Tod. © Adobe Stock/Rawpixel Ltd

Jedes Jahr erleiden in Deutschland mehr als 60.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand – außerhalb eines Krankenhauses. Schnelle Wiederbelebungsmaßnahmen entscheiden über Leben und Tod. Aktuell überleben nur etwa zehn Prozent der Betroffenen. Da Erste Hilfe im Arbeitskontext eine Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist, setzt sich ihr Spitzenverband für eine stärkere Thematisierung ein. „Die Sicherstellung der Ersten Hilfe am Arbeitsplatz ist eine Kernaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können eine wichtige Rolle bei der weiteren Sensibilisierung spielen.“

Erste Hilfe – ein wichtiges Thema für den Arbeitsschutz

Laut Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) sind Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, ausreichend Ersthelfende zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig zu schulen. Der Aktionsplan regt an, grundsätzlich die Menschen in Deutschland stärker für das Thema zu sensibilisieren. „Wir halten das für richtig und sehen die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung vor allem darin, betriebliche Ersthelfende in Wiederbelebung zu schulen. Denn dies kann Kolleginnen und Kollegen das Leben retten“, so Hussy. Ebenso begrüßt die DGUV die Forderungen des Aktionsplans, mehr Defibrillatoren – an öffentlichen Orten oder im geeigneten betrieblichen Kontext – zur Verfügung zu stellen und das Thema schon in Schulen und Ausbildung zu verankern. Die Kampagne der DGUV-Landesverbände „Erste Hilfe? Ehrensache!“ im Präventionsprogramm „Jugend will sich-er-leben“ trägt dazu bereits bei.

Aus- und Fortbildung neu aufgestellt

Um Erste Hilfe in Unternehmen zu gewährleisten, werden jährlich über 2 Millionen betriebliche Ersthelfende geschult. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen tragen die Kosten. Auch regeln sie die Qualität und Einheitlichkeit der Schulungen bundesweit. 2015 wurde das Konzept für die Aus- und Fortbildung neu konzipiert. Eine Evaluation zeigt: Die Neuausrichtung hat sich bewährt. So bewerten rund 15.000 Ersthelfende die Kurse überwiegend als qualitativ hochwertig und kompetenzerweiternd. Auch zeigt sich, dass betriebliche Ersthelfende die Aufgabe häufig über längere Zeit wahrnehmen und somit für Kontinuität sorgen. Wichtig ist auch: Viele wenden die Erste Hilfe auch im privaten Kontext oder öffentlichen Bereich an. Somit leistet die Unfallversicherung mit der Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden auch einen gesellschaftlichen Beitrag. Um ihnen mehr Sicherheit zu geben, könnten verstärkt digitale Hilfsmittel wie Erste-Hilfe-Apps oder elektronische Meldesysteme eingesetzt werden. 2021 einigte sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag auf ein Maßnahmenpaket Wiederbelebung. „Der Aktionsplan konkretisiert Maßnahmen, die nötig sind, um das Thema zu stärken. Die gesetzliche Unfallversicherung sieht sich als wichtige Akteurin in dieser gemeinschaftlichen Aufgabe“, so Hussy.

Mehr Informationen zur Aus- und Fortbildung: „Evaluation der revidierten Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung“ in DGUV Forum Ausgabe 3/2024


 

Lithiumbatterien aufladen

„Batterien sollte man immer nur dann aufladen, wenn man wach und aufmerksam ist“


Wuppertal, 23.12.2023.  Prof. Dr. Roland Goertz vom Lehrstuhl für Chemische Sicherheit und Abwehrenden Brandschutz über den sicheren Umgang mit wiederaufladbaren Lithiumbatterien und professioneller Hilfe im Brandfall.

Lithiumbatterien finden sich heute in vielfachen Mengen in unseren Haushalten. Ob Handy, Computer, Aquarienzubehör, Alarmanlagen, Anrufbeantworter, Armbanduhren, Babyphon oder Backofen, die Liste ist schier endlos fortzusetzbar. In der Praxis zeigt sich, dass Brände von Lithium-Ionen-Batterien schwierig zu löschen sind. Prof. Dr. Roland Goertz leitet den Lehrstuhl für Chemische Sicherheit und Abwehrenden Brandschutz an der Bergischen Universität und beschäftigt sich seit Jahren mit diesem Phänomen. „Man kann mit Lithiumbatterien gut und sicher umgehen“, sagt der versierte Wissenschaftler. Durch seine langjährige Erfahrung als Leiter zweier Berufsfeuerwehren kennt er die unterschiedlichsten Brandgefahren ganz genau, leitet dazu diverse Projekte an der Hochschule, hält international Vorträge und wird als geschätzter Gutachter bei aktuellen Brandkatastrophenlagen zu Rate gezogen.

Lithium in primären und sekundären Batterien

„Das Wort Lithium kommt vom griechischen Lithos und bedeutet: der Stein“, erklärt Goertz vorweg. „Es ist das drittkleinste Element im Periodensystem und im Universum. In der Entstehungsgeschichte der Elemente des Universums ist es eines der ältesten Elemente, die wir haben.“ Da es auch gleichzeitig das leichteste Metall von allen ist, finden wir es heute in vielen Batterien. Doch das chemische Element kommt sowohl in primären als auch als sekundären Lithiumbatterien vor, und das ist wichtig zu wissen, denn die primären Batterien lassen sich nicht wieder aufladen. „Durch die Anglisierung –im englischen gibt es nur den Begriff ´battery`- sagt man heute in allen Fällen Batterie, meint aber bei den Lithium-Ionenbatterien die Akkumulatoren. Die primären Lithiumbatterien sind dann die Metallbatterien. Sie sind nicht wiederaufladbar, hängen z. B. in Wärmezählern an der ei

Heizung oder an anderen Stellen. Da ist metallisches Lithium drin, dass im Laufe der Zeit abreagiert und dann die Spannung bereitstellt“, sagt der Fachmann. Anders verhält es sich bei den wiederaufladbaren sekundären Batterien. „Die wiederaufladbaren Lithiumionenbatterien enthalten im Grunde gar kein metallisches Lithium. Da schiebt sich das Lithium beim Auf- und Entladen durch einen Separator immer hin und her und bildet an der Anode meist graphitiertes Lithium.“ Den wiederaufladbaren Batterien gilt daher die hauptsächliche Aufmerksamkeit des Lehrstuhlinhabers, denn im Zuge der Digitalisierung häufen sich Brandgefahren in diesem Bereich und es gilt, Feuerwehren und Nutzende mit plausiblen Maßnahmen zur etwaigen Brandbekämpfung vertraut zu machen.

Akkus immer dort aufladen, wo kein brennbares Material liegt


Foto: UniService Transfer

Trotz aller Unkenrufe: Wasser ist immer noch das Beste

Seit 2007 beschäftigt sich Goertz bereits im vorbeugenden Brandschutz bei Brandereignissen mit Lithiumionenbatterien und sagt: „Man braucht immer Wasser! Diese übergroße Vorsicht, metallisches Lithium nicht mit Wasser zu behandeln, steckt immer noch in den Köpfen drin, aber es ist am Ende so, dass bei den wiederaufladbaren Batterien, Wasser das Beste ist.“ Damit es aber gar nicht erst zu einer Entzündung kommt, kann jede(r) Nutzer*in wiederaufladbarer Batterien im Regelfall schon vorbeugen. „Lithiumionenbatterien, oder generell solche Geräte, die aufgeladen werden müssen, sollte man immer nur dann aufladen, wenn man wach und aufmerksam ist, möglichst nicht über Nacht“, erklärt Goertz und betont, dass bei den weltweit Milliarden Auflade- und Entladeprozessen innerhalb von 24 Stunden, eigentlich wenig passiere. Wichtig sei, erklärt der Chemiker, es immer dann zu machen, wenn man es im Auge behalten könne und nur dort zu laden, wo, wenn etwas passieren würde, möglichst wenig Schaden entstehen könne. „Nehmen wir mal einen Pedelec Akku. Der sollte nicht auf einem Kissen oder anderen isolierenden Materialien aufgeladen werden, weil bei der Wärmeabgabe immer auch ein Brand entstehen könnte. Das macht man dann in der Garage oder auf dem Balkon. Und wenn das nicht geht, irgendwo da, wo kein brennbares Material liegt und vor allem immer dann, wenn man nicht schläft.“

Auf der Suche nach geeigneten Löschmitteln

Wasser sei nach wie vor das beste Löschmittel, erklärt Goertz. „Man kann sicher dem Wasser noch ein paar Zusätze beifügen, also Tenside, damit es besser eindringen kann, so dass die Oberflächenspannung reduziert wird. Ich habe auch schon Experimente gemacht, wo man dem Wasser Calciumsalze zugefügt hat, damit die bei der Batteriezersetzung freiwerdende Flusssäure besser gebunden wird“, fährt er fort, und auch Schäume würden eingesetzt, wobei der Einsatz mit oft ökotoxischer Wirkung im Zuge des Umweltschutzes intensiv diskutiert werde. „Da arbeiten wir auch an einem Forschungsprojekt für das Umweltbundesamt, wo es um den Austausch dieser Schäume geht.“

Erste Hilfe in den eigenen vier Wänden: Feuerlöschspraydosen

„Die Lithiumionenbatterien in den Haushalten sind eine Zündquelle und können Brandursache sein“, erklärt der Wissenschaftler und empfiehlt generell für das eigene Heim eine Feuerlöschspraydose. „Der Feuerlöscher ist für Zuhause eigentlich zu groß und dem einen oder anderen auch zu teuer“, erklärt Goertz. Zudem sei ein Löscher mit einer regelmäßigen Wartung verbunden. So eine Spraydose könne man drei bis fünf Jahre nutzen. Für den Adventskranzbrand reiche sie hervorragend und funktioniere auch bei den Lithiumakkus. „So richtig löschen kann man die ja nicht, sondern es geht immer nur darum, wenn mehrere Zellen in einem Modul verbaut sind und eine Zelle geht durch, dass man dann die Verbreitung verhindert oder reduziert und als Erstickungseffekt nutzt“, erläutert er. „Wenn der komplette Akku wirklich durchgeht, dann verläuft das so schnell, das kann man gar nicht stoppen, denn da haben wir schnell Temperaturen von 1000 Grad.“

Feuerwehren sind gut auf Gefahrenlagen vorbereitet

Roland Goertz ist auch Direktor des Feuerwehrwissenschaftlichen Instituts (FSI) an der Bergischen Universität, einem Kompetenzzentrum für die Forschung im Bereich der naturwissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Aspekte der Feuerwehr sowie der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. Die Bedarfsplanung bundesdeutscher Berufsfeuerwehren sei gut und habe sich im Laufe der Jahre positiv entwickelt, sagt er. „Wir sind ja auch immer wieder bei den Feuerwehren in der wissenschaftlichen Begleitung ihrer Bedarfsplanung aktiv und haben mit größeren und kleineren Feuerwehren schon Projekte gemacht, in denen wir mit statistischen Methoden geguckt haben, wie die Feuerwehren sich aufstellen können, damit sie rechtzeitig in der richtigen Stärke vor Ort sind.“ In einem zusätzlichen Projekt unter dem Titel ´Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Bedarfsplanung`, finanziert von der Stiftung Zukunft NRW, hat er mit seinem Team diese statistischen Methoden entwickelt. Bei den Freiwilligen Feuerwehren sei die Ausgangssituation eine andere, denn die aktiven Feuerwehrleute arbeiten nicht unbedingt am Wohnort. Da suche man noch nach geeigneten Lösungen um die sogenannte ´Tagesalarmverfügbarkeit` zu optimieren.

Internationale Gutachtertätigkeit im Schadensfall

Der Brand der Freemantle Highway im Juli vor Ameland, hat die Welt in Alarmbereitschaft versetzt. Möglicherweise durch eine Lithiumbatterie in einem E-Auto, die sich entzündet hatte, brannte ein Schiff mit knapp 4000 beladenen PKW. Auch in diesem Bereich gehört Goertz mittlerweile zu einer internationalen Anlaufstelle, denn er beschäftigt sich in einem weiteren Forschungsgebiet auch mit Brandursachenermittlung. Die Löscharbeiten vor Ameland waren schwierig. Zur Brandursachenermittlung wurde der Wuppertaler Sicherheitstechniker hinzugezogen. „Ich war mittlerweile drei Mal auf diesem großen Car-Carrier-Schiff, der Freemantle Highway“, erklärt er, kann aber aufgrund der laufenden Ermittlungen keine weiteren Auskünfte geben. Die generelle Situation eines Brandes auf offener See sei jedoch immer schwierig, denn die Besatzung eines großen Frachters bestehe nur aus einer Handvoll Menschen, von denen auch einige eine Feuerwehrausbildung zur Brandbekämpfung hätten. „Aber nachts um 00.00 Uhr in der dunklen Nordsee ist das alles andere als toll. Da ergeben sich viele Fragen, über die ich auch im letzten Jahr bei einem Vortrag in Chicago gesprochen habe, nämlich, ob man solche Transporte nicht anders technisch schützen muss.“ Es gehe nicht so sehr um die Abwehr, denn auf einem Car-Carrier-Schiff habe man überhaupt keinen Platz, die Autos stünden da dicht an dicht und es komme keiner mit Ausrüstung zur Brandbekämpfung durch. „Auch bei einem Containerschiff, wenn da unten in einer Ladeluke einer der Container anfängt zu brennen, kommt man nicht ran. Es stellt sich also eher die Frage, ob die installierte Löschanlagentechnik auch richtig funktioniert und Einfluss auf das Brandgeschehen habe?“

Gefahrenabwehrmanagement bei Unfällen mit Elektrofahrzeugen

Goertz ist ein Befürworter einheitlicher, bundesweiter Vorgehensmaßnahmen im Brandfall und hat bereits mit einer Arbeitsgruppe, unter Federführung der Berliner Feuerwehr, die für alle 16 Bundesländer eine Art einheitliches Vorgehen bei Unfällen mit Elektrofahrzeugen vorschlägt, einem Workshop in Wuppertal durchgeführt. Den Unterschied beim Vorgehen im Brandfalle eines Normal-PKW-Unfalls im Vergleich zu einem E-Auto-Unfall erklärt Goertz folgendermaßen: „Sie kommen auf die Autobahn, es ist jemand im Auto eingeklemmt und liegt schwer verletzt in seinem PKW. Sie versuchen dann, die Person da herauszukriegen. In der Vergangenheit schaute man dann, ob Kraftstoff ausläuft und ob eine Explosionsgefahr besteht. Jetzt ist es so, wenn das Elektroauto noch nichts macht, dann ist es zwar erst einmal ruhig und friedlich, aber durch den mechanischen Stoß auf die Batterie ist die Batterie möglicherweise in einem kritischen Zustand und kann jeden Augenblick ins Thermische übergehen. Dann ist die Frage, wie kann man jetzt den Menschen retten, obwohl jeden Augenblick aus der Batterie schlagartig in großen Mengen giftige und brennbare Gase austreten können?“ Zur Menschenrettung aus Elektrofahrzeugen hat Goertz auch schon für den ADAC ein Forschungsprojekt durchgeführt. Er diskutiert immer wieder mit den Feuerwehren und spielt Szenerien durch, um zu plausiblen Maßnahmen zu gelangen.

Tablet im Auflademodus


Foto: UniService Transfer

Akkus gehören nicht in die normale Mülltonne

Die Entsorgung all dieser Akku-Geräte stellt ein weiteres Sicherheitsrisiko dar, denn die Teile gehören nicht in die Mülltonne. „Die müssen natürlich in die entsprechenden Sammelbehälter“, sagt Goertz. „Wir beschäftigen uns im Forschungsprojekt SUVEREN2USE mit der gesamten Wertschöpfungskette der Lithiumionenakkus, also von der Herstellung über die Verwendung, Lagerung bis zur Entsorgung und auch bis zum Schadensfall.“ Ebenso breit ist die Liste der Kooperationspartner, die u.a. aus Entsorgerbetrieben und Löschanlagenherstellern bestehen. Und auch mit einer Weiterverwendung nicht mehr funktionstüchtiger E-Autobatterien beschäftigt sich sein Team. „Wir haben mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) ein Projekt zum Thema ´Weiterverwendung von Lithiumionenbatterien` gemacht. Wenn die in Elektrofahrzeugen weniger als 80% der Kapazität leisten, sind sie für Fahrzeuge eigentlich nicht mehr gut nutzbar, können aber in einem stationären Betrieb noch gut eingesetzt werden.“

Vor allem bei der falschen Entsorgung von Lithiumbatterien kommt es immer wieder zu Brandfällen. „Ich mache ja auch Brandursachenermittlung und hatte schon Fälle in solchen Abfallsortieranlagen. Das sind die sogenannten Fehlwürfe, also, wenn Menschen leider dummerweise irgendwelche Lithiumbatterien, Geräte mit Batterien oder diese „nervigen“ Glückwunschkarten, die beim Öffnen eine Melodie erklingen lassen, in die normale Mülltonne entsorgen. Dann ist da eine Batterie, die in den Abfallsortieranlagen geschreddert wird und zu brennen anfängt. Diese Fehlwürfe sind ein sehr großes Problem.“ Daher seine Bitte an alle Nutzer*innen: „Batterien sollte man immer in den Geschäften, die Sammelboxen haben, abgeben. Das ist der normale und sichere Weg, der auch in der Regel gut funktioniert.“

Uwe Blass

Prof. Dr. Roland Goertz leitet seit 2012 den Lehrstuhl für Chemische Sicherheit und Abwehrenden Brandschutz in der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik der Bergischen Universität.


 

Gustav-Binder-Stiftung

Feuerwehrstiftung Gustav Binder

Gustav Binder
Gustav Binder

Am 17. Landesfeuerwehrtag 1930 in Heilbronn wurde dem damaligen ersten Vorsitzenden des württembergischen Feuerwehrverbandes, Herrn Stadtrat Gustav Binder, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Heilbronn, durch Spenden vom Feuerwehrverband für seine Verdienste um das Feuerwehrwesen ein Betrag von 10.000 Reichsmark übergeben. Die Zinserträge sollten zugunsten württembergischer Feuerwehrleute, die im Dienst verunglückt oder unverschuldet in Notlage geraten waren, verwendet werden.

Bei der Verbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes 2005 in Aalen beschlossen die Delegierten einen neuen Stiftungsnamen. Seit 2006 heißt die Stiftung nun „Feuerwehrstiftung Gustav-Binder“.

Leider müssen wir auch heute immer wieder Feuerwehrangehörige beklagen, die im Einsatz ihr Leben verlieren. Auch schwere Verletzungen lassen sich trotz guter Schutzkleidung und einem hohen Ausbildungsstand nicht immer vermeiden. Bei solchen Schicksalsschlägen unterstützt die Feuerwehrstiftung Gustav-Binder als soziale Einrichtung mit mildtätigem Zweck betroffene Feuerwehrangehörige oder deren Hinterbliebene. Eine wichtige Einrichtung, die benötigt wird, wenn staatliche Absicherungssysteme nicht mehr greifen. In diesen Fällen hilft die Stiftung schnell und unbürokratisch mit Einmalzahlungen von 5.000 Euro nach schweren Dienstunfällen sowie 20.000 Euro bei Todesfällen.

Hier finden Sie einen Infoflyer zu unserer Feuerwehrstiftung Gustav-Binder inklusive des Spendenaufrufs und des Spendenkontos.

 


Gewalt gegen Rettungskräfte Silvester 2022

Keine Denkverbote in Diskussion um Gewalt gegen Rettungskräfte

Statement von DGUV Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy 03.01.2023

Zu den Gewaltvorfällen im Umfeld der Silvesterfeierlichkeiten – insbesondere in Berlin – erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy:

„Die Berichte über Angriffe auf Rettungskräfte und Feuerwehrleute zu Silvester schockieren. Die gesetzliche Unfallversicherung ist der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verpflichtet. Wir fordern daher: Diese Gewalt muss aufhören. Es darf nicht sein, dass Menschen, die anderen zu Hilfe eilen, um ihre eigene Sicherheit und Gesundheit fürchten müssen. Die Strafverfolgungsbehörden sind gefordert, die Täter zu ermitteln, damit sie im Rahmen der bestehenden Gesetze zur Rechenschaft gezogen werden können.

Die Ausschreitungen in Berlin waren extrem. Die Hauptstadt ist damit jedoch keine Ausnahme. Überall im Land klagen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen bereits seit Jahren darüber, im Einsatz zunehmend verbaler und körperlicher Gewalt ausgesetzt zu sein. Eine Umfrage der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen zeigte beispielsweise schon 2020: Knapp 35 Prozent der Teilnehmenden an der Umfrage hatten als aktives freiwilliges Feuerwehrmitglied in den vergangenen zwei Jahren bereits Gewalt in Form von Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätlichen Angriffen erlebt. Im Ballungsraum Hannover war es sogar jeder zweite.

Diese Entwicklung darf sich nicht fortsetzen. Die Politik ist gefordert, alle Optionen zu prüfen, um Sicherheit und Gesundheit bei Hilfs- und Rettungseinsätzen sicherzustellen. In der Diskussion um Sicherheitskonzepte darf es keine Denkverbote geben – hierbei ist auch der Umgang mit Böllern zu prüfen. Die gesetzliche Unfallversicherung, die heute bereits ihre Versicherten mit Anti-Gewalt- und Deeskalationstrainings zum eigenen Schutz unterstützt, bietet bei der Erarbeitung von Konzepten ihre Hilfe und Expertise an.“

Hintergrund gesetzliche Unfallversicherung

Die DGUV ist der Spitzenverband der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichern die Unfallkassen, darunter vier Feuerwehr-Unfallkassen, und Berufsgenossenschaften rund 1,5 Millionen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen in Deutschland. Der weit überwiegende Teil der Versicherten ist ehrenamtlich tätig. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem Unfälle im Einsatz. Hierzu zählen auch körperliche Verletzungen und posttraumatische Belastungsstörungen in Folge von Gewalt. Jährlich erhält die gesetzliche Unfallversicherung zwischen 20 und 30 Unfallmeldungen aufgrund von Gewalt. Hussy: „Das mag auf den ersten Blick wenig erscheinen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass ein Unfall nur dann meldepflichtig ist, wenn er zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod führt. Wir sprechen hier also über die Spitze des Eisbergs.“

Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr ( DGUV Information 205-027 )

Beitrag in DGUV Forum 11/2021: Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen – Erfahrungen der freiwilligen Feuerwehren


 

   

Hans Kast Bermaringen

Bermaringen, 08.09.2021

Hans Kast, Ehrenmitglied des KFV Alb-Donau e.V. ist verstorben.

Hans Kast Ehrenvorsitzender

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,  ich habe die traurige Pflicht Euch mitteilen zu müssen, dass unser Ehrenvorsitzender 

Hans Kast, Bermaringen    

verstorben ist. 

Hans Kast war von 1972 bis 1973 Vorsitzender vom Kreisfeuerwehrverband Ulm.

Als der Kreisfeuerwehrverband Alb-Donau e.V. 1973 im Zuge der landesweiten  Kreisreform neu gegründet wurde, war Hans Kast stellvertretender Vorsitzender. 

Von 1973 bis zum Eintritt der Altersgrenze 1993 war Hans 18 Jahre Vorsitzender  vom Kreisfeuerwehrverband Alb-Donau e.V. 

Hans war bis ins hohe Alter auf Veranstaltungen seiner Feuerwehren regelmäßig  präsent. 

Neben den Aufgaben in seiner Heimatgemeinde setzte er seine ganze Persönlichkeit  für die Feuerwehren im Verbandsgebiet ein und engagierte sich überdurchschnittlich  für die Mitglieder der Feuerwehren, von der Jugend bis zu den Alterskameraden. 

Wir trauern um unseren verdienten Kameraden Hans. Unser aufrichtiges Mitgefühl  und unsere herzliche Anteilnahme gilt seiner Familie und allen Angehörigen. 

Armin Eberhardt, KFV-Vorsitzender


 

Stab-(Rohr)Wechsel bei der Fw Ulm

19.10.2020 SWP Ulm von Hans-Uli Mayer

Stab-(Rohr)Wechsel bei der Feuerwehr Ulm

Feuerwehr Kommandant Hansjörg Prinzing geht Ende des Monats Oktober 2020 nach 22 Jahren an der Spitze in den Ruhestand. Nachfolger Adrian Röhrle ist schon im Haus.

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Ende des Monats nimmt Hansjörg Prinzing den Helm ab und legt den Sprechfunk zur Seite.

Foto: Matthias Kessler

„Ich bin schon zu lange da“ 

Bis zu seinem 13. Lebensjahr wusste Hansjörg Prinzing nicht, was aus ihm werden sollte. Irgend etwas mit Landwirtschaft vielleicht, weil sein Onkel einen Bauernhof hatte. Doch dann kam er 1973 in seinem Geburtsort Süßen auf dem Weg zur Schule an einem abgebrannten Hof vorbei, aus dem die Jugendfeuerwehr mit Baggern und Radladern das glimmende Stroh holte und auf einer Fläche ablöschte. Das gefiel ihm, für Technik hatte er sich schon immer interessiert. Und die orangefarbenen Helme der Jugendfeuerwehr mochte er auch.

„Von da an wollte ich zur Berufsfeuerwehr.“ Der Wunsch des 13-Jährigen aber ließ sich gar nicht so leicht umsetzen. Auf dem Arbeitsamt in Göppingen erklärte man ihm später, dass es das nicht gebe. Doch damit gab er sich nicht zufrieden, recherchierte und informierte sich – und fand einen Weg. Ein erster Schritt dazu war der Wechsel vom allgemeinbildenden auf ein Wirtschaftsgymnasium, um wenigstens die Grundzüge in Betriebswirtschaft gehört zu haben.

 

Wir hatten früher viel öfter Großbrände.

Heute gibt es das kaum mehr.

Hansjörg Prinzing
Leitender Stadtbranddirektor

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23.10.2020 SWP ULM, Bericht der Stadt Ulm

Hansjörg Prinzing übergibt an Adrian Röhrle

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Foto: Stadt Ulm

Der Kommandant der Ulmer Feuerwehr, Hansjörg Prinzing (links), ist am Dienstag in den Ruhestand verabschiedet worden. Bei einer Feier, Corona-bedingt nur in sehr kleinem Rahmen, würdigte OB Gunter Czisch Prinzings Verdienste: Dazu zählen die gesicherte Leistungsfähigkeit der Feuerwehr durch nachhaltige Personalentwicklung, die Erneuerung der Einsatzfahrzeuge und das Schaffen besonderer Einheiten wie der Rettungshundestaffel und der Höhenrettungsgruppe. Neuer Feuerwehrkommandant ist Adrian Röhrle (rechts) aus Unterweiler.

 

 

 

 


 

Feuerwehrleute leben gefährlich

Feuerwehrleute leben gefährlich

Zusätzliche Gefahrensituationen durch den Klimawandel verlangen verbesserte Prävention, DGUV-Pressestelle. Der Klimawandel könnte die Gefahrenlage für die Einsatzkräfte der Feuerwehr weiter erhöhen.  (Foto: Wolfgang Bellwinkel / DGUV)

Mehr als 1,3 Millionen freiwillige Feuerwehrleute in Deutschland sind über die gesetzliche Unfallversicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Sie sind bei ihren Tätigkeiten einem durchschnittlich deutlich höheren Unfallrisiko ausgesetzt als andere Berufsgruppen.

Im Jahr 2019 erlitten Angehörige der freiwilligen Feuerwehr 4.507 meldepflichtige Arbeitsunfälle und 384 Wegeunfälle. Dabei kam es insgesamt zu 6 Todesfällen. In 2.454 Fällen wurden neue Renten an Versicherte oder ihre Hinterbliebenen ausgezahlt, das ist ein Indiz für einen besonders schweren Unfallverlauf.

Die Unfallquote, wie sie die in einigen Bundesländern tätigen Feuerwehrunfallkassen ausweisen, liegt mit 45,0 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je tausend Vollarbeiter deutlich über dem Durchschnitt in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) insgesamt von 21,0 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je tausend Vollarbeiter.


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