Satzung des Kreisfeuerwehrverband Alb Donau e. V.

Beschlossen durch die Gründungsversammlung am 10.03.1973 In Blaubeuren und mit den Änderungen vom 15.03.1975 (Ulm-Lehr), 17.03.1984 (Ehingen/Kirchen), 16.07.1989 (Blaustein-Bermaringen), 25.11.1994 (Heroldstatt), 26.03.2004(Westerstetten), 19.02.2016 (Dornstadt) sowie vom 23.02.2018 (Blaubeuren-Asch)

§ 1

Name, Sitz und Rechtstellung

(1) Die gesamten Feuerwehren des Alb-Donau-Kreises und des Stadtkreises Ulm bilden den Kreisfeuerwehrverband Alb-Donau.

(2) Der Verband hat seinen Sitz am Ort der Landkreisverwaltung.

(3) Der Kreisfeuerwehrverband ist als eingetragener Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ulm eingetragen.

(4) Der Verband ist Mitglied des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg, des Vereines Baden Württembergisches Feuerwehrheim und der Gustav-Binder-Stiftung,

(5) Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Line eigenwirtschaftliche Zwecke.

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