Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes Ulm-Donau e.V.

Vorbemerkung!

Die Verbandswiedergründung fand am 23. April 1950 bei der Kreisversammlung in Ulm statt.

Nachfolgende Satzung wurde in einer außerordentlichen Kreisversammlung am 24. Juni 1951 in Ulm, anstelle des am 23. April 1950 bei der Gründungs-Versammlung vorgelegten Entwurfs einstimmig beschlossen. Anwesend waren die Delegierten von 54 Gemeinden und 7 Werkfeuerwehren.

Der Verband wurde am 1. August 1951 in das Vereins-Register beim Amtsgericht Ulm eingetragen.

Der über viele Jahrzehnte bestandene Kreisfeuerwehr-Verband Ulm wurde im Jahre 1939 durch behördliche Anordnung zwangsweise aufgelöst und dadurch die schöne Verbundenheit, die zwischen den Feuerwehren des Stadt- und Landkreises bestand, zum großen Teil abgeschnitten. Um diese Verbindung wiederherzustellen und die alte Tradition fortzuführen, versammelten sich die Kommandanten des Kreises Ulm am 23. April 1950 in Ulm und beschlossen die Wiedergründung des Kreisfeuerwehrverbandes Ulm. Sie gaben dem Verband in freier demokratischer Abstimmung folgende Satzung:

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